Staatshaftung nach Polizeieinsatz (Wohnungseingangstür)
Nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin hat das Land der Wohnungseigentümergemeinschaft die Zerstörung einer Wohnungseingangstüre aus der Rechtskonstruktion des enteignenden Eingriffs zu ersetzen. Danach hat der Staat dem Einzelnen den Schaden am Eigentum zu ersetzen, den er erleide, weil ihm durch eine staatliche Hoheitsmaßnahme ein Sonderopfer zugemutet werde. Der Anspruch umfasse keinen klassischen Schadensersatz, sondern nur eine Kompensation. Die geltend gemachten Fahrtkosten, Reinigungs- und Aufräumkosten wurden daher nicht zugesprochen, sondern nur der reine Sachbeschädigungsschaden,
KG Berlin, Urteil vom 3.4.2020, 9 U 84/18, ZWE 2020, 472.