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Ist die Grundsteuerreform nun doch verfassungswidrig?

Eine von den Immobilien-Verbänden beauftragte Studie zeigt, dass die Festlegung der Bodenrichtwerte für die Berechnung der neuen Grundsteuer hochproblematisch ist und das angewandte Gesetz unter Umständen verfassungswidrig sein soll. Insbesondere die Bodenrichtwerte weisen große Unterschiede auf und sind oft weder vergleichbar mit dem tatsächlichen Grundstückswert noch nachvollziehbar. Auch individuelle Umstände, wie Denkmalschutzauflagen, Baumängel oder Altlasten, werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.

Besorgte Eigentümer suchen Unterstützung bei den Verbänden und es sind bereits viele Widersprüche gegen die Bescheide eingelegt worden. Der Bund der Steuerzahler und Haus & Grund empfehlen den Bundesländern, eigene Methoden zu entwickeln, die weniger angreifbar sind. In fünf Bundesländern werden Musterklagen vor Gericht eingereicht.

Die Studie zeigt zudem, dass das Bundesmodell gegen Grundrechte verstößt. Die strikte Anwendung der Bodenrichtwerte stellt einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz dar und die Bewertung ist im Massen-Verfahren nur schwer anwendbar. Dadurch werden Grundrechte verletzt und individuelle Umstände nicht berücksichtigt. Es droht auch eine Rechtsschutzlücke, da die meisten Bescheide bestandskräftig sein werden, bevor die Hebesätze der Kommunen festgelegt wurden.

Auch gibt es in einigen Bundesländern vom Bundesmodell abweichende Berechnungsmodelle, die deswegen aber nicht weniger intransparent und mangelbehaftet sind.

Es bleibt abzuwarten, ob der Flickenteppich Grundsteuerreform in dieser Form insgesamt oder zumindest in einzelnen Bundesländern tatsächlich 2025 in Kraft treten wird.

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